Notare üben ein öffentliches Amt aus, sie sind unparteiisch und unabhängig. Ziel der notariellen Tätigkeit ist es stets, passgenaue Lösungen für die Bedürfnisse der Beteiligten im Einzelfall zu finden. Dies schafft Rechtssicherheit, so dass Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden.
Der Gesetzgeber schreibt
für einige Rechtsgeschäfte wie z.B. den Immobilienkauf eine zwingende notarielle
Beurkundung vor. Sinn und Zweck des Beurkundungszwangs ist es, sicherzustellen,
dass die Beteiligten, bevor sie den Vertrag
schließen, durch den Notar als fachkundige und neutrale Person professionell beraten
und in Bezug auf Risiken belehrt werden. Zudem sollen die Beteiligten vor übereilten
Entscheidungen geschützt werden. Durch die notarielle Beurkundung wird außerdem
die Vollständigkeit des Rechtsgeschäfts beweissicher dokumentiert.
Für viele weitere Angelegenheiten wie beispielsweise die Errichtung eines Testaments ist eine notarielle Beurkundung optional. Aber auch hier kann eine Beurkundung aus den gleichen Gründen wie bei Rechtsgeschäften mit Beurkundungszwang sinnvoll sein. Durch Beratung, Belehrung und schließlich die Beurkundung können Sie sicher sein, dass Ihr Wille juristisch präzise und korrekt wiedergegeben wird; ohne Zweideutigkeiten, die Angriffsfläche für Streitigkeiten sein können.
Für weitere Informationen möchten wir Sie auf die Seiten Wissenswertes sowie FAQ - häufig gestellte Fragen verweisen.


Egal um welche Art von Immobilie es sich handelt – ob (un)bebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Erbbaurechte – häufig ist der Kauf und Verkauf von Immobilien mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Auch um alle Beteiligten zu schützen, schreibt der Gesetzgeber deshalb einen Beurkundungszwang vor. Der Notar berät die Parteien und entwirft einen möglichst optimal interessengerechten Vertrag. Je nach Vorhaben kann auch ein Bauträgervertrag die richtige Lösung sein, wenn etwa der Käufer ein Grundstück oder einen Grundstücksanteil in Verbindung mit einem Gebäude erwirbt, das vom Verkäufer erst noch gebaut wird. Auch die zur Finanzierung häufig von der Bank geforderte Grundschuld wird beim Notar bestellt.
Der Notar gewährleistet für Sie im Nachgang zum Vertragsschluss auch die sichere Vertragsabwicklung. Er übernimmt für Sie z.B. die Kommunikation mit dem Grundbuchamt und anderen Behörden und überwacht die Vorgänge bis zur Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.


Sie wollen eine Familie gründen oder heiraten? Bei dieser wichtigen Lebensentscheidung ist es wichtig, sich von einer fachkundigen Person über die Rechtslage informieren zu lassen, um bösen Überraschungen vorzubeugen. War Ihnen beispielsweise bewusst, dass eine Heirat nicht automatisch zur Teilhabe am bestehenden Vermögen des Ehegatten führt? Die Beratung durch den Notar dient nicht nur dazu, Missverständnissen vorzubeugen; sind Sie als Eheleute nicht mit den gesetzlichen Regelungen zufrieden, können Sie mit Unterstützung des Notars einen Ehevertrag schließen. In diesem können Sie z.B. statt des gesetzlich vorgesehenen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft die Gütertrennung wählen und so den Zugewinnausgleich (teilweise) ausschließen. Außerdem können Sie Fragen des Unterhalts und des Versorgungsausgleiches regeln. Der ideale Zeitpunkt für eine Beratung ist im Vorfeld der Eheschließung. Ein Ehevertrag kann aber auch bei bestehender Ehe, ggfs. auch rückwirkend, noch vereinbart werden.
Tritt der Fall ein, dass Sie sich scheiden lassen möchten, kann ein Notar Ihnen dabei helfen, ein langes, teures und anstrengendes Scheidungsverfahren vor Gericht zu vermeiden. In einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung können Sie als Ehepaar verbind-lich festlegen, wie Sie z.B. den Zugewinnausgleich regeln wollen.
Auch wenn Sie (noch) nicht heiraten möchten, kann eine Beratung beim Notar sinnvoll sein. Auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt es, sich vor Risiken, gerade finanzieller Art, zu schützen. Gerade, wenn größere finanzielle Belastungen gemeinsam getragen werden sollen, z.B. beim Hausbau, ist eine fachkundige Beratung unerlässlich.
Daneben zählen beispielsweise auch Adoptionssachen zum familienrechtlichen Tätigkeitsfeld eines Notars.


Ob Unfall, Krankheit oder Alter: die eigene Handlungsunfähigkeit kann jeden treffen – unerwartet, aber hoffentlich nicht unvorbereitet. Um sich abzusichern, kann vor Eintritt der Handlungsunfähigkeit vorsorgend eine sog. Vorsorgevollmacht errichtet werden. Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine oder mehrere andere Personen (Bevollmächtigter) dazu, alle oder auch nur bestimmte Rechtsgeschäfte an ihrer Stelle als Vertreter wahrzunehmen. Wird der Vollmachtgeber dann aufgrund von Krankheit, Alter oder Unfall plötzlich handlungsunfähig, können die Bevollmächtigten seine Angelegenheiten für ihn regeln. Besteht keine Vollmacht, dürfen andere Personen auch Ehegatten oder Kinder nicht automatisch für Sie handeln. Ohne Vollmacht bestellt das Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer für Sie.
Im Gegensatz zur notariellen Beurkundung, bei der der Notar die Urkunde selbst entwirft, mit den Beteiligten erörtert und schließlich durch Vorlesen und Unterzeichnen beurkundet, bestätigt der Notar bei der notariellen Beglaubigung lediglich, dass die erschienene und ausgewiesene Person die Unterschrift auf das vorgelegte Dokument geleistet hat. Der Notar prüft also weder Inhalt noch Richtigkeit des Dokuments.


Von der Unternehmensgründung, über die Unternehmensführung bis zur Unternehmensnachfolge: Im Lebenszyklus eines Unternehmens gilt es, zahlreiche rechtliche Weichen optimal zu stellen. Bei vielen dieser Fragestellungen steht Ihnen der Notar von Beratung, über Beurkundung und ggfs. Vollzug bei den zuständigen Registergerichten zur Seite.
Einzelkaufmann oder Gesellschaft – Unternehmen gründen oder kaufen? Bei der Unternehmensgründung hilft Ihnen der Notar, das richtige rechtliche Kleid für Ihre künftiges Unternehmen maßzuschneidern. Während der Unternehmensführung unterstützt der Notar Sie beispielsweise, wenn es um die Abberufung und Neubestellung von Vertretungsorganen und Satzungsänderungen geht. Soll ein Unternehmen an eine andere Person übergeben werden, sorgt die notarielle Beratung dafür, dass die aufeinandertreffenden gesellschafts-, familien-, erbrechtlichen und auch die damit verbundenen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen interessengerecht in Einklang gebracht werden können.
Neben Unternehmen berät und betreut der Notar z.B. auch Vereine.


Die eigene Erbschaft zu regeln, ist keine Frage des Alters. Auch junge Menschen sollten für den Fall, dass Ihnen etwas zustößt vorsorgen. Besonders wichtig ist dies vor allem dann, wenn Grundbesitz vorhanden ist oder wenn eine Unternehmensnachfolge in Rede steht. Wurde es versäumt, vor dem Tod Regelungen zu treffen, greift die gesetzliche Erbfolge. Das gesetzliche Erbrecht ist nicht ganz einfach und manchmal auch überraschend. Fälschlicherweise wird z.B. häufig angenommen, dass beim Tod einer verheirateten Person automatisch der überlebende Ehegatte Alleinerbe würde, und bei dessen Tod wiederum die gemeinsamen Kinder Erben würden. Auch ist häufig nicht bekannt, dass man bestimmte Personen, wie die eigenen Kinder, nur unter strengen Voraussetzungen gänzlich enterben kann. Der Notar erklärt Ihnen im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung einerseits, wie sich die Rechtslage ohne Regelung darstellt und andererseits, welche Gestaltungsoptionen Sie wählen und kombinieren können, um Ihren letzten Willen entsprechend in einem Testament oder einer anderen letztwilligen Verfügung festzuschreiben.
Außerdem ist der Notar
auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Erbausschlagung oder einen Pflichtteilsverzicht
vornehmen, einen Erbscheinsantrag
stellen oder allgemein die
Erbauseinandersetzung
durchführen möchten.
Auch wenn Sie einen Teil Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten auf Andere übertragen wollen, steht Ihnen der Notar beratend zur Seite. Hier treffen meist viele verschiedene Gestaltungsziele aufeinander, die es möglichst optimal in Einklang zu bringen gilt. Der Schenker bzw. Übergeber möchte ggfs. eine Ausgleichszahlung oder ein Nutzungsrecht für seinen Vermögenswert erhalten oder Rückforderungsrechte, um das übertragene Vermögen in bestimmten Fällen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Außerdem sind meist auch wirtschaftliche und steuerrechtliche Faktoren zu beachten.